Die Vorbereitung der Krankenfahrt
Sie benötigen eine Verordnung Ihres behandelnden Arztes oder des Krankenhauses.
Auf der Verordnung muss unbedingt „Taxi/Mietwagen“ im Feld „Art der Verordnung“ angekreuzt sein!
Reichen Sie den Antrag auf die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse frühzeitig ein, sobald Ihr Arzt Sie über die nötige Behandlung informiert hat.
Mit der rechtzeitigen Beantragung vermeiden Sie, die Kosten für die Fahrten auslegen zu müssen, weil Ihre Zusage auf Kostenübernahme von der Krankenkasse noch nicht vorliegt.
Onkologische Behandlungen sind oftmals Serienbehandlungen. Die Termine sind planbar, der Patient erhält Termine die gesamte Behandlung.